Der Teilnehmer bestätigt, dass er während des Fotografierens keine Rechte Dritter verletzt hat, dass er als Urheber des Bildes über alle Nutzungs- und Verwertungsrechte verfügt und dass er bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt hat und dass abgebildete Personen ausdrücklich ihre Zustimmung zur Veröffentlichung des Fotos erklärt haben. Sollten Dritte dennoch Ansprüche wegen Verletzung derartiger Rechte gegenüber dem Veranstalter oder seinen Kooperationspartnern geltend machen, so hat der Teilnehmer den Veranstalter oder seine Kooperationspartner schad- und klaglos zu halten.