Der Teilnehmer räumt dem Veranstalter sowie seinen Kooperationspartnern automatisch unwiderruflich, das unbeschränkte Recht zur Veröffentlichung der eingereichten Bilder unter Namensnennung insbesondere im Rahmen des Tiroler Fotomarathons (einschließlich Berichterstattung und Werbemaßnahmen durch sich oder einen seiner Kooperationspartner) ein. Weiters räumt der Teilnehmer dem Veranstalter sowie seinen Kooperationspartnern das Recht ein, das Bild insoweit zu verändern, als es eine Veröffentlichung notwendig macht (Seitenverhältnis bzw. Qualität des Bildes).